Reisesicherungsschein: Dein Geld ist vom ersten Tag an abgesichert

Der Nachweis kommt automatisch mit der Buchungsbestätigung, als PDF mit Nummer und Gültigkeit.
Du überweist die Anzahlung für das Auslandsjahr deines Kindes, oft ein Jahr vor dem Abflug. Von diesem Tag an ist das Geld abgesichert, auch wenn der Veranstalter zahlungsunfähig wird. So verlangt es § 651r BGB von jedem Reiseveranstalter. Bei Kulturwerke läuft die Absicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), und den Nachweis hältst du selbst in der Hand.
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So bekommst du den Sicherungsschein

Mit der Buchungsbestätigung liegt er in deinem Postfach, als eigenes Dokument für deine Vertragsunterlagen. Hier stehen die aktuellen Scheine zum Ansehen, DRSF-Nummer 100151-2026, gültig für alle Buchungen vom 01.11.2026 bis 31.10.2027: der Sicherungsschein für Pauschalreisen und der Sicherungsschein für verbundene Reiseleistungen.
Läuft ein Schein aus, tauschen wir das PDF an dieser Stelle gegen den Folgeschein. Fehlt er in deinen Unterlagen, schreib an info@kulturwerke-deutschland.de oder per WhatsApp an 0152 2825 6269.
Was der Schein abdeckt

Deine Zahlungen für die Reise, soweit du wegen einer Insolvenz keine Leistung mehr dafür bekommst, und die Rückreise deines Kindes, wenn die Beförderung zum gebuchten Vertrag gehört.
- die Anzahlung
- die Restzahlung, sobald sie bei uns eingeht
- die Rückreise, falls dein Kind bei der Insolvenz bereits im Gastland ist und die Beförderung Teil des Vertrags ist
Was im Ernstfall passiert
Drei Schritte, alle über den Fonds:

Eltern überweisen uns Geld, bevor ihr Kind die erste Schule gesehen hat. Deshalb legen wir den Sicherungsschein jeder Buchungsbestätigung bei, mit Nummer und Gültigkeit darauf.

Joachim Hütte
Geschäftsführer und Mitgesellschafter
Wer hinter dem Schein steht
Auf dem Schein steht der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) als Absicherer. Gegen unsere Insolvenz sichert der Fonds dein Geld ab, das ist seine gesetzliche Aufgabe. Im Ernstfall meldest du dich direkt dort: per E-Mail an kontakt@drsf.reise oder unter 030 78954770.
Die HanseMerkur kennst du als Versicherer der Auslandskrankenversicherung deines Kindes. Das ist eine eigene Police mit eigenem Vertrag und hat mit dem Sicherungsschein nichts zu tun.
Mehr zum Fonds: drsf.reise
Was Eltern uns dazu fragen
Gilt der Schutz auch für die Anzahlung?
Ja. Nach § 651r BGB muss jeder Veranstalter Kundengeld absichern, bevor er es annehmen darf. Bei uns liegt die Anzahlung bei 10 % des Programmpreises, auf Wunsch bis 40 %, und sie fällt unter den Schein.
Was ist, wenn unser Kind bereits im Gastland ist?
Dann sorgt der Fonds für die Heimreise, wenn die Beförderung Teil des Vertrags ist.
Was passiert, wenn wir selbst zurücktreten?
Dafür gilt die Storno-Staffel aus unseren AGB. Der Sicherungsschein ist für den anderen Fall da: die Insolvenz des Veranstalters.
Woran erkennen wir einen echten Sicherungsschein?
An vier Angaben: dem Namen des Veranstalters, dem Absicherer mit der Nummer des Scheins, dem Kontakt des Fonds und dem Ausstellungsdatum mit der Gültigkeit. Dieser Blick lohnt bei jedem Anbieter, bevor du die erste Rate überweist. Im Beratungsgespräch gehen wir unseren Zeile für Zeile mit dir durch. Wer hinter Kulturwerke steht, zeigt unser Team.








